Galgenkreuz Dreis

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Kirchstraße 22, 54518 Dreis
Historische Stätte Denkmal

Der 10,5 km lange Dreiser Kreuze-Weg beginnt in der Kirchstraße. An der Außenfassade des Gemeindebüros ist ein Reststück des, auf das Jahr 1599 datierten, Galgenkreuzes angebracht (Station 1). Das Galgenkreuz ist das älteste Wegekreuz in der Gemarkung Dreis.

Bei dem aus dem Jahre 1599 stammenden Galgenkreuz handelt es sich nicht nur um das mit Abstand älteste Wegekreuz auf Dreiser Gemarkung, sondern auch um das einzige, für das kein sakraler, sondern ein hoheitsrechtlicher Hintergrund angenommen werden muss.
Am ursprünglichen Standort des Dreiser Hochgerichts an der sogenannten Galgenbrücke, unterhalb der Tennisplätze, stand es einst als äußeres Zeichen der hohen Gerichtsbarkeit, die der Abt des Klosters Echternach in Dreis ausübte.
Hier wurde es Zeuge einiger historisch belegter Hinrichtungen, aber auch einer ca. zweihundert Jahre andauernden Fehde zwischen Echternach auf der einen Seite und den selbstbewussten und aufmüpfigen Dreiser Bürgern auf der anderen, die mehrmals den Galgen umlegten um ihn an anderer Stelle wieder aufzurichten. Damit dokumentierte man den eigenen Anspruch auf Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit, die man vorübergehend auch ausübte.
Erst im Jahr 1683 wurde der Zwist vom Reichskammergericht endgültig zugunsten Echternachs entschieden.

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Tourist-Information Wittlich Stadt & Land

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Quelle: Tourist-Information Wittlich Stadt & Land destination.one

Zuletzt geändert am 28.02.2025

ID: p_100131323