Der Ortsname „Niederkamp“ wird bereits im 13. Jahrhundert mehrfach in den Urkunden der Abtei Kamp erwähnt, und zwar sowohl mit der volkssprachlichen Bezeichnung Nithercamp als auch mit der lateinischen Übersetzung inferior campus.
So überließ der Kölner Erzbischof Engelbert I. dem Kloster Kamp im Jahre 1224 das „gemeine Recht“ (potestatem et ius commune) für Laien, die auf den Feldern bei Niederkamp oder dem nahegelegenen Viehhof arbeiteten, sowie die Zehntabgaben von den Eigengütern besagter Laien. Damit besaß das Kloster größeren Handlungs- und Entscheidungsspielraum im Hinblick auf seine Arbeitskräfte und war von einem Teil der Abgabenlast befreit.
Die in den Urkunden genannte Bezeichnung grangia pecudum für den in Altfeld gelegenen Viehhof verweist auf die für die Zisterzienser typische sogenannte „Grangienwirtschaft“. Wörtlich meint „Grangie“ so viel wie „Getreidespeicher“ oder „Großscheune“. De facto waren Grangien eigenständige Hofanlagen, die mit allem ausgestattet waren, was für den Betrieb notwendig war: Dazu konnten Ställe, Wohnhäuser, Scheunen, aber auch Mühlen, Backstuben oder Brauhäuser zählen. In Altfeld selbst wurden vor allem Schweine gezüchtet.
Quellen:
Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland: Abtei Kamp, Urkunden, Nr. 38 (1224)
Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland: Abtei Kamp, Urkunden, Nr. 39 (1224)
Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland: Abtei Kamp, Urkunden, Nr. 63 (1234)
Mathias Dicks: Die Abtei Camp am Niederrhein. Geschichte des ersten Cistercienserklosters in Deutschland (1123-1802). Kempen 1913, 76 bzw. 124f.
Christian Hillen: Ora et labora. Zisterziensisches Wirtschaften. In: LVR (Hg.): Die Zisterzienser. Das Europa der Klöster. Begleitbuch zur Ausstellung. Stuttgart 2017, S. 123-131
Christopherus Verhallen: Die Abtei Kamp. Das erste deutsche Cistercienser-Kloster in Vergangenheit und Gegenwart. Kamp 1967, S. 11f.